Dezember 15

Steueränderungen ab 2025: Das solltest du wissen

Die Steuerlandschaft ändert sich mal wieder – und das ab 2025. Der Gesetzgeber hat fleißig an neuen Regelungen gearbeitet, die dich als Steuerzahler oder Unternehmer betreffen könnten. Ob echte Vereinfachungen oder doch wieder mehr Bürokratie, bleibt oft fraglich. Hier sind die wichtigsten Neuerungen für dich zusammengefasst.

E-Rechnungspflicht kommt

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht, elektronische Rechnungen zu empfangen. Aber keine Sorge: Die Pflicht zur Ausstellung solcher Rechnungen wurde bis Ende 2026 ausgesetzt. Das heißt, als Unternehmer solltest du jetzt schon deine Systeme anpassen, um auf die neuen Anforderungen vorbereitet zu sein.

Die neue Grundsteuer

Die groß angekündigte „aufkommensneutrale“ Grundsteuer bleibt eine Mär. Eigentümer und Mieter werden vielerorts durch explodierende Abgaben überrascht. Während Kommunen sich über Mehreinnahmen freuen, fragt man sich, ob diese Belastung wirklich so geplant war.

Wegzugsbesteuerung bei Investmentanteilen

Neben GmbH-Anteilen sind jetzt auch Investmentanteile betroffen. Betragen die Anschaffungskosten 500.000 Euro oder mehr, fällt die Wegzugsbesteuerung an. Es besteht die Sorge, dass diese Grenze künftig gesenkt wird – was für viele Anleger zum Problem werden könnte.

Verlustverrechnung: Ein Lichtblick

Die Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20.000 Euro bei Termingeschäften wurde endlich aufgehoben. Ein Gerichtsbeschluss stellte fest, dass diese Regelung unfair war. Gute Nachrichten also für alle, deren Steuerbescheide noch offen sind.

Neue Steuerregeln für Photovoltaikanlagen

Hier gibt es endlich eine Erleichterung: Die Grenze für steuerbefreite Photovoltaikanlagen wird von 15 kW auf 30 kW angehoben. Aber aufgepasst: Das gilt nur für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2025 in Betrieb genommen werden.

Höherer Abzug von Kinderbetreuungskosten

Ab 2025 kannst du 80 % deiner Kinderbetreuungskosten absetzen – bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 Euro. Das ist eine klare Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung mit zwei Dritteln und maximal 4.000 Euro.

E-Bilanz wird aufwendiger

Unternehmer sollten sich darauf einstellen, dass ab 2025 deutlich mehr Daten ans Finanzamt übermittelt werden müssen. Der sogenannte Kontennachweis muss in unverdichteter Form übermittelt werden. Das könnte den Aufwand für die Steuererklärung erheblich erhöhen.

Vorsteueraufteilung bei Gewerbeimmobilien

Wenn du Gewerbeimmobilien vermietest, gibt es neue Regeln bei der Vorsteueraufteilung. Der Gesetzgeber will den Gesamtumsatzschlüssel verhindern und stärkt stattdessen den Flächen- und objektbezogenen Umsatzschlüssel.

Kleinunternehmerregelung ändert sich

Ab 2025 sind Umsätze von Kleinunternehmern offiziell steuerfrei. Das klingt zunächst gut, bringt aber auch neue Herausforderungen mit sich. Wer die Umsatzgrenze überschreitet, wird mitten im Jahr automatisch Regelunternehmer – zusätzliche Bürokratie inklusive.

Verkürzte Aufbewahrungspflichten

Eine gute Nachricht: Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen wird von 10 auf 8 Jahre reduziert. Für Privatpersonen gilt ab 2027 eine sechsjährige Pflicht, allerdings nur bei Überschusseinkünften über 750.000 Euro.

Änderungen bei der Erbschaftssteuer

Die Erbfallkostenpauschale wird von 10.300 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Gleichzeitig wurden die Vorschriften zur Nichtabziehbarkeit von Schulden so verkompliziert, dass selbst Steuerexperten ins Schwitzen kommen könnten.

Keine Lösung für die kalte Progression

Obwohl viel darüber diskutiert wurde, bleibt die kalte Progression bestehen. Vorschläge für einen automatisch angepassten Steuertarif wurden nicht umgesetzt. Das Thema dürfte uns also weiter begleiten.

Bürokratieabbau: Wunsch und Wirklichkeit

Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurde unter anderem die Aufbewahrungspflicht verkürzt. Ob das wirklich der große „Turbo“ ist, wie angekündigt, darf bezweifelt werden.

Fazit

2025 wird für Steuerzahler und Unternehmer kein langweiliges Jahr. Die neuen Regeln bringen viele Änderungen mit sich, auf die du dich vorbereiten solltest. Ob es tatsächlich zu einer Entlastung kommt, bleibt abzuwarten.

Es handelt sich dabei weder um eine rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung, noch kann es eine individuelle Beratung ersetzen. Irrtümer möglich. 


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