Juli 27

Unseriöse Coaches? So schützt uns das Gesetz endlich besser

Die Coaching-Branche boomt – doch wo Licht ist, ist auch Schatten. In den letzten Jahren haben sich leider auch viele unseriöse Anbieter in den Markt gedrängt: Blender, Verkäufer statt Berater, und Programme, die viel versprechen, aber wenig halten. Genau hier setzt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) an – und sorgt für spürbare Veränderungen.

Ein besonders aufsehenerregender Fall zeigt, worum es geht: Ein Mann schloss einen Vertrag über ein „9-Monats-Business-Mentoring-Programm Finanzielle Fitness“. Kostenpunkt: 47.600 Euro. Das Programm sollte unter anderem Kenntnisse in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Unternehmensorganisation vermitteln. Es beinhaltete regelmäßige Online-Meetings, Lehrvideos und Workshops. Der Teilnehmer zahlte zunächst 23.800 Euro und begann das Programm – kündigte jedoch nach nur sieben Wochen und verlangte die Rückzahlung der gezahlten Summe. Der Grund: Ihm fehlte eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung.

Das BGH entschied: Ohne diese Belehrung ist der Vertrag unwirksam – und der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung. Für viele Teilnehmer eine gute Nachricht – sie können sich im Zweifelsfall von fragwürdigen Programmen lösen. Für Anbieter hingegen bedeutet das: Wer nicht rechtssicher arbeitet, riskiert Rückzahlungen, Abmahnungen und das Ende des eigenen Geschäftsmodells.

Was viele Anbieter betrifft, aber nur wenige verstehen: Die sogenannte ZFU-Pflicht. Die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) prüft und genehmigt alle digitalen Weiterbildungsangebote, die unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen. Wer systematisch Wissen vermittelt, muss sich in vielen Fällen zertifizieren lassen – sonst ist das Angebot nicht zulässig.

Entgegen der landläufigen Meinung reicht bereits ein reiner Videokurs mit didaktischem Konzept für eine ZFU-Pflicht aus. Auch 1:1-Coachings mit festem Lehrplan, strukturierter WhatsApp-Begleitung oder einer Bibliothek an Lernmaterial können betroffen sein. Der springende Punkt: Es kommt nicht nur auf das Format an, sondern auf die Absicht, strukturiert Wissen zu vermitteln.

Die Folge? Halbseidene Angebote, die sich hinter Buzzwords wie „Mindset-Arbeit“ oder „Business Mentoring“ verstecken, geraten zunehmend unter Druck. Das ist gut so – denn viele Teilnehmer solcher Programme haben am Ende eher weniger Klarheit als vorher. Gleichzeitig bedeutet das aber auch: Seriöse Coaches müssen sich jetzt deutlich besser mit dem FernUSG und der ZFU auseinandersetzen.

Und noch wichtiger: Wenn ein Anbieter rechtlich korrekt arbeitet, ist das ein gutes Zeichen. Wer Transparenz scheut, hat oft etwas zu verbergen.

Das BGH-Urteil und die ZFU-Vorgaben bringen mehr Ordnung in den Coaching-Dschungel. Wer als Anbieter sauber arbeitet, muss sich nicht fürchten. Aber wer nur schnellen Profit machen will, bekommt es jetzt mit Gesetz, Gerichten und aufgeklärten Verbrauchern zu tun.

Hast du schon mal ein Coaching gebucht, das sich am Ende als Flop herausgestellt hat? Vielleicht sogar eines, das dir heute verdächtig unseriös vorkommt?


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